Gebühren


Die Frage nach transparenter und kalkulierbarer Gebührengestaltung für Steuerberatungsleistungen ist heute eine Selbstverständlichkeit.

Das Gesetz schreibt bei Steuerberatungsleistungen die Anwendung der Steuerberatergebührenverordnung vor, welche hinsichtlich der Höhe der abrechenbaren Gebühren einen Gebührenrahmen vorgibt.

Die Höhe der abzurechnenden Gebühren wird letztendlich im Wesentlichen durch den Arbeits-/Zeitaufwand und den kalkulierten Stundensätzen für die einzelnen Beratungsleistungen bestimmt.

Je sorgfältiger Sie Ihre Unterlagen vorbereiten, desto geringer ist der diesseitige Aufwand und die Gebührenforderung. Dies gilt auch umgekehrt. Der für die einzelnen Beratungsleistungen zugrunde gelegte kalkulatorische Stundensatz wird im Wesentlichen durch die Kostenstruktur und die Effizienz der Arbeitsabläufe in der Steuerberaterpraxis bestimmt.

Meine kalkulatorischen Stundensätze betragen für

Buchführung 40 €

Steuerdeklaration 50 €

Steuerberatung 60 €

Für Dauerleistungen wie z.B. laufende Buchführung kann ich Ihnen feste Pauschalen anbieten. Ich offeriere Ihnen gerne für Ihren Beratungsbedarf ein individuelles Angebot welches Sie überzeugen wird.